Die Arbeitsbedingungen für Sonderpädagogen der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik wollte ich auf gpaed schon lange zum Thema machen. Vor allem interessiert es mich, wie es in den einzelnen Bundesländern ausschaut. Stimmen aus dem Ausland wären natürlich auch schön.
Schreibt bitte unten ins Kommentarfeld, woher ihr kommt, wie viele Klassenleitungen ein Lehrer dort übernehmen muss und wieviele Schüler ihr maximal in der Klasse habt.
Anzahl an Klassenleitungen in Bayern:
Für G-Lehrer in Bayern ist es nicht ungewöhnlich zwei Klassenleitungen zu haben. Gelegentlich soll es auch schon vorgekommen sein, dass ein Lehrer drei Klassenleitungen übernehmen musste.
Wen man bedenkt, dass gerade im G-Bereich in jeder Klasse ein ganzes Mitarbeiterteam koordiniert werden muss, dann kann man sich ausrechnen, welche Arbeitsbelastung dabei herauskommt, wenn man das mal zwei oder gar mal drei nimmt.
Klassenstärke in Bayern:
Als ich mit dem Studium angefangen habe (ist noch nicht sooo lange her ;-), wurde an der Uni im Seminar „Einführung zur Sonderpädagogik“ als Höchstgrenze für eine Klasse 8-10 Schüler genannt. Inzwischen sind wir in Bayern bei maximal 12 Schüler je Klasse. Natürlich gibts auch Klassen mit weniger Schülern, aber meist nur dann, wenn sowieso nicht mehr Schüler vorhanden sind. Korrigiert mich, wenn es in Bayern auch größere Klassen gibt…
So jetzt bin ich gespannt, wie es bei Euch ausschaut…
Es ist ja schon etwas her, dass es zu diesem Thema Beiträge gab. Wenn ich das mit den zwei, teils drei Klassenleitungen lese, muss ich sagen, dass wir in dieser Hinsicht wohl bislang noch sehr gut da stehen. Aus Niedersachsen hörte ich so etwas bislang nicht.
In sämtlichen Klassen an meiner Schule (Förderschwerpunkt G, Niedersachsen, Stadt) sind im Schnitt je 7 Schüler/-innen; in wenigen Klassen sind 6 oder 8 Schüler/-innen. 8 Schüler/-innen pro Klasse sind derzeit die Höchstzahlen an unserer Schule. Unsere Schule hat ein Kooperationsmodell mit der Diakonie (d.h. die Schule ist staatlich, die Lehrer/-innen und Therapeutinnen sind also beim Land Niedersachsen angestellt; die Tagesstätte in der Schule ist in Trägerschaft der Diakonie und somit sind sämtliche Erzieher/-innen – bis auf eine – bei der Diakonie angestellt). Diese Kooperation bedeutet, dass wir personell wesentlich besser da stehen als andere Schulen. Bis auf Mittwochs, wo wir Lehrer/-innen unseren „langen“ Tag bis 15 Uhr haben und die Erzieher/-innen schon um 11 Uhr gehen, sind wir während der Schulzeit immer vom pädagogischen Personal her doppelt besetzt (1 Erzieher/-in und 1 Lehrer/-in). Durch die Kooperation mit dem „Haus“, der Diakonie, bekommt jede Klasse zudem noch eine dritte Kraft gestellt: Nämlich einen Zivi oder eine FSJ-Kraft, was heißt, dass wir während der Schulzeit (bis auf mittwochs) immer zu dritt in einem Team sind. Mittwochs habe ich dann ab 11 Uhr nur noch die FSJ mit in der Klasse, weil die Erzieher/-innen dann ihren „kurzen“ Tag haben. Überdies haben manche Klassen- so wie auch bei mir- für wenige Schüler/-innen noch zusätzlich eine Eingliederungshilfe mit in der Klasse. Bis auf mittwochs ist immer von 8 – 12.45 Uhr Schule; ab 12.45 Uhr übernimmt dann die Tagesstätte sozusagen die Schüler/-innen, was heißt, dass mein Erzieher und die FSJ dann noch die Schüler/-innen meiner Klasse bis 15 Uhr betreuen bzw. es finden Angebote statt. Solche Kooperationsmodelle gibt es nur sehr selten in Niedersachsen und das Land erwog wohl auch schon vor einigen Jahren, diese aus Kostengründen abzuschaffen. Bislang ist dies aber zum Glück nicht der Fall.
Hallo, ich bin der Vater von einem 10 jährigen Behinderten Jungen.
Wir wohnen in Sachsen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Unser Sohn ist körperlich und geistig schwer behindert und hat die Pflegestufe 3. In unserer Schule gibt es pro Klassenstufe 2 Lehrer.
Wie wir jetzt herausbekommen haben sind die Lehrer nicht für die Pflege und Tablettengabe zuständig, machen es aber doch mit. Nun meine Frage: Wie ist das bei euch? Unserer Meinung sollte es doch in Schulen, wo Kinder mit Pflegestufen betreut werden, auch ausgebildete Pflekräfte vor Ort sein. Unser Sohn wird nie etwas in der Schule lernen können, daher steht für ihn hauptsächlich die Pflege im Vordergrund. Wie Essen geben, Windeln, Tablettengabe und richtige Lagerung. Nach unserer Auffassung wäre es doch wichtig wenn die Lehrer durch eine ausgebildete Pflegefachkraft unterstützt würden. Den ich glaube ein Lehrer hat nicht den ganzen Tag Zeit sich hauptsächlich um unseren Sohn zu kümmern. Also bleibt da ja irgendwas auf der Strecke. Wir finden das in Schulen wo Kinder, aufgrund der Schulpflicht, mit Pflegestufen betreut werden, sollten auch ausgebildete Pflegefachkräfte die Lehrer unterstützen. Schließlich dürfen in einem Pflegeheim auch nur ausgebildete Fachkräfte die Bewohner betreuen.
Wie ist das bei euch geregelt? Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen.