Seit Januar 2007 haben alle Väter (auch Lehrer 😉 ) die Möglichkeit (das Recht?) Elternzeit zu nehmen und sie erhalten währenddessen 67% ihres vorherigen Nettogehaltes.
Im Oktober kommt, zweieinhalb Jahre nach unserer Tochter, unser Sohn auf die Welt.
Ich habe, um ja keine Frist zu verpassen, im Mai einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Die Antwort meiner Regierung lautete damals:
Der Antrag kann erst zeitnah (nach der Geburt des Kindes) genehmigt werden. Wir bitten, hierfür zu gegebener Zeit eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde zu übersenden.
Natürlich mache ich mir nicht nur Gedanken um meine Familie, sondern auch um die Zukunft meiner Klasse. Nächstes Schuljahr kommen meine Schüler in die Diagnose-Förderklasse 1A und haben nach diesem Jahr die Möglichkeit an die Grundschule zurückzukehren. Da sollte eigentlich nichts schief laufen!
Momentan schaut es gut aus!
Ein sehr erfahrener Kollege, der bereits mehrere Jahre in Diagnose-Förderklassen unterrichtete, ist mobile Reserve an unserer Schule und wird voraussichtlich die Klasse für die zwei Monate übernehmen.
Andererseits ist so eine mobile Reserve auch schnell anderswo verplant!
Eigentlich habe ich der Regierung mit meinem Antrag (5 Monate vorher) genug Zeit gegeben, um zu reagieren. Hoffentlich wurde da auch reagiert, nicht das es nach der Geburt meines Sohnes noch Probleme mit meiner Vertretung gibt! Ich befürchte, dass es für meine zwei Monate Elternzeit keine offizielle Vertretung gibt und meine Kollegen zusätzlich belastet werden…
Meine Fragen an Euch:
Gab es im letzten Schuljahr eigentlich bereits Lehrer,
1. bei denen es Probleme beim Beantragen der Elternzeit gab?
oder
2. bei denen es Probleme mit der Versorgung ihrer Klasse gab?
Über eure (hoffentlich positiven) Berichte würde ich mich freuen…
Weitere Artikel zum Thema:
Lehrer in Elternzeit, Teil 2
Hallo Matthias,
hab den Hinweis bzgl. Beiträge verstanden…. fühl mich aber mit meiner kleinen Maus (1 1/2), der Klassenleitung einer Werkstufen Abschluss-Klasse und der Schwangerschft irgendwie ausgelastet (das war der Beitrag zur Arbeitsbelastung beruftätiger Eltern ;-)) und bewunder aus tiefstem Herzen alle, die trotzdem noch Artikel schreiben….wenn dir also nach den drei (sehr interessanten!!) Themen noch Stoff fehlt für weitere Artikel, wie wäre es mit:
Umgang mit Schülern mit schwerster Behinderung (werden sie noch gefördert oder nur versorgt und dazugestellt?)
Wieviel bringt die Qualitätssicherung? (und wieviel kostet sie -an Zeit, Energie und Motivation, die eigentlich den Schüler/innen zugute kommen sollte)
oder auch: Ablehnung outputorientierte Standards im G-Bereich (die das Ende der individuellen Förderung bedeuten)
bei uns sind die Ferien ja schon vorüber… also bin ich nur ab und zu mal bei gpaed um auf neue Ideen zu kommen…und ansonsten mit unterrichten beschäftigt…
wünsche dir eine schöne Urlaubs-Zeit und alles Gute!Liebe Grüße
Sabine
Hallo Rica, ich kann immer nur berichten, wie es bei mir war, evtl. hat sich schon etwas geändert!
Aber ich habe einfach angekündigt, dass ich ab Geburt, den nächsten Tag mit der Elternzeit beginnen möchte. Dies war auch möglich. Natürlich muss man vorher ankündigen, dass irgendwann im entsprechenden Monat das Kind kommt. Sind ja im Idealfall nur 10 Tage mehr oder weniger…
Prinzipiell ist es aber denke ich möglich, die Elternzeit zu beginnen, wann man möchte. Man darf nur nicht wegen der Ferien unterbrechen und hinterher wieder weiter machen.
Hallo Matthias,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich bin gerade dabei mich durch die vielen Informationen zu wurschteln.
Viele Grüße,
Rica