Wir planen ein Schulfest an einem Sonntag. Dienstverpflichend von ca. 9 Uhr bis mindestens 18 Uhr.
Land Rheinland-Pfalz.
Wer kann mir sagen, ob uns dafür ein beweglicher Ferientag zusteht?
Über den Sonntag könnte man sich noch einigen, da die meisten Familien dann auch Zeit für einen Besuch des Festes haben, aber 9 Stunden sind etwas übertrieben…
Für mich persönlich gehören Feste und Veranstaltungen zum normalen Lehrerdeputat dazu, auch wenn sie außerhalb der Unterrichtszeit liegen… auch sonntags…
klar 9 Stunden sind lang. Aber entweder ihr habt aus gutem Grund in der GLK entschieden, dass es so lang ist, dann muss man es halt auch gemeinsam tragen oder ihr müsst es beim nächsten Mal kürzer machen.
Dass es für solche Veranstaltungen unterrichtsfrei gibt, habe ich noch nie gehört!
@Anja
Ich kenne einige Schulen, die als Ersatz für Ihre Arbeit bei einem Tag der offenen Tür oder bei Schulfesten einen beweglichen Ferientag nehmen konnten. Noch vor ein paar Wochen in Nordrhein-Westfalen (Gynasium) geschehen 😉
Wir haben nicht in der Gesamtkonferenz über die Arbeitszeit abgestimmt. Wir wurden leider nur in Kenntnis gesetzt. Beschlossen hat das der „Festausschuss“.
Für mich gehören die Aktionen auch zu einem Schulleben dazu. Aber man muss schon aufpassen, dass alles in einem angemessenen Rahmen bleibt.
Lisa
Hallo,
bei uns in B-W an einer Schule für Geistigbehinderte entscheidet die GLK über diese Vetanstaltungen. Bis jetzt haben wir noch nie einer Veranstaltung am Sonntag zugestimmt. Ich bin seit über 25 Jahren an dieser Schule.
Ich finde es aber absolut nicht nachvollziehbar ein Schulfest am Sonntag und dann auch noch über diese Zeitlänge zu machen!
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Schulfest ist eine außerunterrichtliche Veranstaltung und ihr könntet dafür den Montag danach, nach Rücksprache mit dem Elternvertreter, freimachen.
Es ist eine teilbare Aufgabe, d.h. Teilzeizbeschäftigte nehmen nicht den ganzen Tag teil.
Wenn du Fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben.
Liebe Grüße,
Angelika
Hallo,
wir haben unser Schulfest ohne Anwesenheitspflicht der Schüler an einem Samstag, auch deshalb, dass Eltern in die Schule kommen können. Dafür erhalten wir keinen Ausgleich, das ist aber auch in Ordnung, weil wir dieses nur alle zwei Jahre so machen.
Für einen „Tag der offenen Tür“ der an einem unterrichtsfreien Tag stattfindet, an dem für alle Schüler Anwesenheitspflicht/Unterricht besteht, gibt es einen Ausgleichtag, der in der Gesamtkonferenz festgelegt wird.
ich war nicht immer Lehrerin, sondern habe vorher ein Handwerk gelernt. Da sind die Dinge eindeutiger geregelt. Sonntage und Feiertage sind (im Gegensatz zum Sonnabend) kein Werktag. Also muss man sich m.E. wenigstens im Kollegium vorher wirklich einigen. Das kann man nicht einfach so verfügen! Was sagt denn der Personalrat dazu?
Wir hatten auch mal ein Schulfest an einem Sonntag, weil Uwe Seeler, der uns vorab etwas gesponsert hatte,uns nur dann besuchen konnte. Es war aber selbstverständlich, dass das Orgateam (zu dem ich gehöre) und die SL alle KollegInnen befragt haben!!! Und es war auch klar, dass das die Ausnahme bleiben wird!
Manchmal haben KollegInnen in unserenm Genre anscheinend doch eine gewisse Naivität im Umgang mit Arbeitszeiten. Und ganz selten ist ein Wissen über gesetzliche Regelungen da. Ist denn z.B. das Thema Pausenzeiten geklärt. Bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden ist es eigentlich gar nicht erlaubt, diese 9 Stunden durchzuarbeiten. Kann man ganz leicht googlen. Ich würde mal mit eurer SL sprechen, ob die das wirklich so absegnen wollen. Du kannst sie auch darauf aufmerksam machen, das sie den Betrieb Schule persönlich verantwortlich führen und etwas vielleicht nicht absegnen sollten, was so(auch rein gesetzlich) nicht ok ist. Im ersten Moment wollen sie das bestimmt nicht hören und sind vielleicht genervt – im zweiten, in meiner Schule zumindest, meist dankbar. Du könntest sie darauf hinweisen, dass das ja eine rein sachliche Anregung ist, dass solche gesetzlichen Regelungen durchaus ihren Sinn haben und dass sie evtl. auch Konsequenzen fürchten müssen, wenn sich Leute gegen diese Verfügung zur Wehr setzen! Und das Betriebsklima fördert diese Entscheidung auch nicht gerade.
Ich finde Engagement wirklich extrem wichtig und bin persönlich gern bereit, auch viel „Butter bei die Fische zu geben“. Aber das was du beschreibst grenzt im Umgang m.E. an Gutsherrenmentalität und hat so nichts von einem kooperativem wertschätzendem Umgang miteinander.
LG Agnes
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Sonntag…???
Das finde ich schon sehr heftig…
Über den Sonntag könnte man sich noch einigen, da die meisten Familien dann auch Zeit für einen Besuch des Festes haben, aber 9 Stunden sind etwas übertrieben…
Für mich persönlich gehören Feste und Veranstaltungen zum normalen Lehrerdeputat dazu, auch wenn sie außerhalb der Unterrichtszeit liegen… auch sonntags…
klar 9 Stunden sind lang. Aber entweder ihr habt aus gutem Grund in der GLK entschieden, dass es so lang ist, dann muss man es halt auch gemeinsam tragen oder ihr müsst es beim nächsten Mal kürzer machen.
Dass es für solche Veranstaltungen unterrichtsfrei gibt, habe ich noch nie gehört!
@Anja
Ich kenne einige Schulen, die als Ersatz für Ihre Arbeit bei einem Tag der offenen Tür oder bei Schulfesten einen beweglichen Ferientag nehmen konnten. Noch vor ein paar Wochen in Nordrhein-Westfalen (Gynasium) geschehen 😉
Wir haben nicht in der Gesamtkonferenz über die Arbeitszeit abgestimmt. Wir wurden leider nur in Kenntnis gesetzt. Beschlossen hat das der „Festausschuss“.
Für mich gehören die Aktionen auch zu einem Schulleben dazu. Aber man muss schon aufpassen, dass alles in einem angemessenen Rahmen bleibt.
Lisa
Hallo,
bei uns in B-W an einer Schule für Geistigbehinderte entscheidet die GLK über diese Vetanstaltungen. Bis jetzt haben wir noch nie einer Veranstaltung am Sonntag zugestimmt. Ich bin seit über 25 Jahren an dieser Schule.
Ich finde es aber absolut nicht nachvollziehbar ein Schulfest am Sonntag und dann auch noch über diese Zeitlänge zu machen!
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Schulfest ist eine außerunterrichtliche Veranstaltung und ihr könntet dafür den Montag danach, nach Rücksprache mit dem Elternvertreter, freimachen.
Es ist eine teilbare Aufgabe, d.h. Teilzeizbeschäftigte nehmen nicht den ganzen Tag teil.
Wenn du Fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben.
Liebe Grüße,
Angelika
Hallo,
wir haben unser Schulfest ohne Anwesenheitspflicht der Schüler an einem Samstag, auch deshalb, dass Eltern in die Schule kommen können. Dafür erhalten wir keinen Ausgleich, das ist aber auch in Ordnung, weil wir dieses nur alle zwei Jahre so machen.
Für einen „Tag der offenen Tür“ der an einem unterrichtsfreien Tag stattfindet, an dem für alle Schüler Anwesenheitspflicht/Unterricht besteht, gibt es einen Ausgleichtag, der in der Gesamtkonferenz festgelegt wird.
Hallo,
ich war nicht immer Lehrerin, sondern habe vorher ein Handwerk gelernt. Da sind die Dinge eindeutiger geregelt. Sonntage und Feiertage sind (im Gegensatz zum Sonnabend) kein Werktag. Also muss man sich m.E. wenigstens im Kollegium vorher wirklich einigen. Das kann man nicht einfach so verfügen! Was sagt denn der Personalrat dazu?
Wir hatten auch mal ein Schulfest an einem Sonntag, weil Uwe Seeler, der uns vorab etwas gesponsert hatte,uns nur dann besuchen konnte. Es war aber selbstverständlich, dass das Orgateam (zu dem ich gehöre) und die SL alle KollegInnen befragt haben!!! Und es war auch klar, dass das die Ausnahme bleiben wird!
Manchmal haben KollegInnen in unserenm Genre anscheinend doch eine gewisse Naivität im Umgang mit Arbeitszeiten. Und ganz selten ist ein Wissen über gesetzliche Regelungen da. Ist denn z.B. das Thema Pausenzeiten geklärt. Bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden ist es eigentlich gar nicht erlaubt, diese 9 Stunden durchzuarbeiten. Kann man ganz leicht googlen. Ich würde mal mit eurer SL sprechen, ob die das wirklich so absegnen wollen. Du kannst sie auch darauf aufmerksam machen, das sie den Betrieb Schule persönlich verantwortlich führen und etwas vielleicht nicht absegnen sollten, was so(auch rein gesetzlich) nicht ok ist. Im ersten Moment wollen sie das bestimmt nicht hören und sind vielleicht genervt – im zweiten, in meiner Schule zumindest, meist dankbar. Du könntest sie darauf hinweisen, dass das ja eine rein sachliche Anregung ist, dass solche gesetzlichen Regelungen durchaus ihren Sinn haben und dass sie evtl. auch Konsequenzen fürchten müssen, wenn sich Leute gegen diese Verfügung zur Wehr setzen! Und das Betriebsklima fördert diese Entscheidung auch nicht gerade.
Ich finde Engagement wirklich extrem wichtig und bin persönlich gern bereit, auch viel „Butter bei die Fische zu geben“. Aber das was du beschreibst grenzt im Umgang m.E. an Gutsherrenmentalität und hat so nichts von einem kooperativem wertschätzendem Umgang miteinander.
LG Agnes