Durch Zufall bin ich auf diese Seite gestossen und habe dort die folgenden neuen Regeln für das Fotokopieren in der Schule entdeckt.
Lehrkräfte dürfen künftig kopieren:
- bis zu 12 % eines jeden Werkes, jedoch maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
- ganze Werke von geringem Umfang (mit Ausnahme von Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien).
Vollständig kopiert werden dürfen danach:
- Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
- sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie
- alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.
Zu beachten sind allerdings die folgenden Einschränkungen:
- Es muss auf den Kopien stets die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Verlag und Autor).
- Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur höchstens in dem oben beschriebenen Umfang kopiert werden.
- Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.
Ich erinnere mich dunkel, dass diese Änderungen neben zahlreichen Neuerungen und anderen Änderungen in einer Lehrerkonferenz erwähnt wurden. Mit Sicherheit ist es für den ein oder anderen gut, sich die neue Gesetzeslage in Erinnerung zu rufen.
Interessant wäre, wie das Ganze überhaupt jemals überprüft werden soll. Kommen demnächst Mitarbeiter der Verlage in die Schule und durchsuchen die Schülerordner…
Wir hatte erst vor Kurzem an der Schule einen Sonderauftrag: Jede Kopie die wir gemacht haben musste doppelt kopiert werden und in einen speziellen Ordner geheftet werden. Damit wurde dann geprüft ob wir Abgaben zahlen müssen. Bis jetzt habe ich davon nichts mehr gehört – aber der Mehraufwand beim morgendlichen kopieren war doch erheblich….
Hallo,
bei uns wurde die Publikation der KMK und der vds Bildungsmedien an alle MitarbeiterInnen, die unterrichten verteilt. Wir haben auch in der LehrerInnenkonferenz schon darüber diskutiert, denn gerade für die Förderzentren Geistige Entwicklung entstehen durch das Fehlen geeigneter Schulbücher größte Schwierigkeiten durch die neuen Regelungen. Beispiel: Wir verwenden einen Leselehrgang mit zugehörigem Arbeitsheft. Für LehrerInnen an FZGEs wird es vertraut sein, dass selbst die wenigen Bücher, die es für unsere Schulart überhaupt gibt, meistens dennoch nicht im Original für die Hand der SchülerInnen geeignet sind und umgearbeitet werden müssen, Außerdem können die meisten unserer SchülerInnen ja uch nicht mit Hefteinträgen arbeiten. Um außerdem differenziert arbeiten zu können, müssen viele zusätzliche Arbeitsblätter erstellt werden, vor allem mit Bildern. Für schöne und brauchbare Arbeitsblätter wäre es dann am besten z.B. Bilder von zentralen Figuren eines Leselehrgangs einzuscannen und auf verschiedenen Arbeitsblättern zu verwenden. Dies ist aber nicht erlaubt, weil es sich damit um eine digitale Kopie handelt. Es darf also nur kopiert, ausgeschnitten und geklebt werden, was umständlicher und oft nicht so schön ist. Auch das Arbeiten mit Beamer oder Whiteboards wird mit den neuen Regelungen erschwert, denn da verwendet man ja nur digitale Kopien.
Würde mich über weitere Meinungen freuen,
Grüße
Corinna
P.S.: Diesen Sonderauftrag hatten wir im letzten Kalenderjahr auch, aber ich weiß nicht ob das uns was genutzt hat ….
@ Sven: Solltet ihr wieder einmal solch einen Kopierauftrag bekommen, dann verweist doch mal auf folgenden Link. Offenbar speichern die meisten Kopierer sowieso jede Kopie noch einmal auf einer Festplatte, die bei Bedarf ausgelesen werden könnte! 😉
http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/kopierer-festplatten-speichern-kopien/
@ Corinna: In der Tat hat man das Gefühl, dass man wieder in die Steinzeit zurück geschmissen wird. Ich muß mal schauen ob mir einige Kollegen, die demnächst in den Ruhestand gehen, mir ihr Schnipselbuch geben. So hieß das doch, oder 😉
Im Ernst, auf gpaed.de versuche ich ja gerade deshalb eure urheberrechtlich unbedenklichen Dateien zu sammeln. Das Web bietet neben vielen Verboten auch zahlreiche Quellen, die genutzt werden dürfen. Oftmals muss man nur etwas suchen, oder auch den Autor fragen. Kerstin ist es z.B. gelungen, vom Autor eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Dateien zur „Kleinen Fibel“ zu bekommen.
siehe: https://gpaed.de/Detailed/15106.html
Neben solcher Einzelerfolge, aber auch mit Hilfe vieler Open Source Quellen, z.B. Open Clipart Library oder der Open Font Library ist es somit in Zukunft hoffentlich möglich, auf Inhalte, die nicht mehr genutzt werden können zu verzichten.
Cliparts sind ja oftmals ein Hinderungsgrund für die Veröffentlichung eurer Dateien auf gpaed.de. Glücklicherweise gibt es aber auch Autoren wie Claudia Ostermann, die ihre Bilder mit lehrerfreundlichem Copyright versehen.
Noch ein letztes Beispiel.
Ich hatte doch die letzten Monate Stress mit einigen Schulschriften. Die beiden anderen bekannten Schulschriftenverlage hatten ja zum Glück auf meine Nachfrage hin, kein Problem, wenn Dateien mit ihren Schriften auf gpaed.de veröffentlicht werden. Und noch besser! Falls jemand kein Geld für deratige Schriftpakete hat, dann habe ich ja zudem noch kostenlose Grunschulfonts unter Open Font License im Web gefunden.